Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG
Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/a in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren sind nach § 9 EnEfG dazu verpflichtet, innerhalb von drei Jahren konkrete Umsetzungspläne für die in Energieaudits gemäß § 8 EDL-G sowie in den Aktionsplänen von EnMS identifizierten und als wirtschaftlich bewertete Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.
Die gemäß § 9 EnEfG zu erstellenden und zu veröffentlichenden Umsetzungspläne müssen öffentlich zugänglich sein. Dies kann insbesondere als Bestandteil in einem öffentlichen Unternehmensbericht oder als separates Dokument auf der Internetseite des Unternehmens erfolgen. Vorausgesetzt, dass die Umsetzungspläne alle genannten Anforderungen erfüllen, können diese auch als Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts des Unternehmens veröffentlicht werden.
Die Prüfung und die Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Umsetzungspläne muss durch unabhängige Dritte erfolgen. Das bedeutet, dass die Personen oder das Unternehmen, die die Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der Systeme identifiziert und wirtschaftlich bewertet haben, nicht gleichzeitig die Bestätigung der Umsetzungspläne vornehmen dürfen. Die Prüfung muss daher durch externe, unabhängige Dritte erfolgen.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und/oder der Bestätigung der Umsetzungspläne durch unsere zertifizierten Mitarbeiter.
Beispiel Umsetzungsplan